Aktualisierte Coronaschutzverordnung

Das Land NRW hat seine Coronaschutzverordnung aktualisiert. Ab dem heutigen Mittwoch, 24.11.2021 gilt:

Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum, der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer, sonstige Veranstaltungen und Einrichtungen zur Freizeitgestaltung im Innen- und Außenbereich dürfen nur von immunisierten Personen (Geimpften und Genesenen) in Anspruch genommen werden. Nur diesem Personenkreis sowie Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren ist der Zutritt erlaubt.

Der Impf- und Genesenennachweis ist beim Zutritt von der verantwortlichen Person oder einem von ihm Beauftragten zu kontrollieren. Zudem ist im Rahmen angemessener Stichproben auch ein Abgleich des Nachweises mit einem amtlichen Ausweispapier vorzunehmen.